Kooperationsvertrag (Influencer / Affiliate)

Stand: Mai 2026

Unternehmen
GRIDWEAR
Website: www.gridwear-partner.de
Inhaber/Firma: SUNSET Agentur für Marketing und Webdesign, Inh. Georg Felszegi
Adresse: Schwalbacher Str. 3, 50969 Köln, Deutschland
– nachfolgend „Unternehmen" –

Influencer / Affiliate
Name, Adresse, E-Mail und Social-Media-Kanäle des Influencers werden im Rahmen der Bewerbung über /affiliate-werden erfasst und gelten als Bestandteil dieses Vertrags.
– nachfolgend „Influencer" –

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Influencer bewirbt Produkte des Unternehmens (insbesondere GRIDWEAR Schutzbrillen) über seine Social-Media-Kanäle, seine Website oder seinen Newsletter. Ziel der Kooperation ist die Generierung von Verkäufen über einen individuellen Rabattcode und/oder Tracking-Link.

§ 2 Leistungen des Influencers

  • Der Influencer verpflichtet sich, Inhalte (z. B. Videos, Posts, Storys) zu erstellen und zu veröffentlichen, in denen die Produkte von GRIDWEAR präsentiert werden.
  • Die Inhalte müssen authentisch sein, die Produkte korrekt darstellen und keine falschen oder irreführenden Aussagen enthalten.
  • Der Influencer integriert in die Inhalte den bereitgestellten Rabattcode oder einen Tracking-Link.
  • Werbung ist eindeutig als solche zu kennzeichnen (z. B. „Werbung", „Anzeige") gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
  • Der Influencer verpflichtet sich, die Produkte sachlich korrekt zu präsentieren und keine gesundheitsgefährdenden oder missbräuchlichen Anwendungen darzustellen.

§ 3 Vergütung (Provision)

  • Der Influencer erhält eine erfolgsabhängige Provision.
  • Die Provision beträgt 10% vom brutto Preis je verkaufter Brille, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
  • Ein provisionspflichtiger Verkauf liegt nur dann vor, wenn der Kauf über den individuellen Rabattcode oder Tracking-Link erfolgt ist, das gesetzliche oder vom Unternehmen gewährte Rückgaberecht vollständig abgelaufen ist und keine Rücksendung, Stornierung oder Rückerstattung erfolgt ist.
  • Maßgeblich für die Provisionsberechnung sind ausschließlich die im System des Unternehmens erfassten und bestätigten Verkäufe.
  • Die Abrechnung erfolgt einmal monatlich.
  • Es werden ausschließlich die Verkäufe abgerechnet, bei denen das Rückgaberecht zum Zeitpunkt der Abrechnung bereits vollständig abgelaufen ist.
  • Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung der Abrechnung per Überweisung auf das vom Influencer angegebene Konto.
  • Sämtliche Provisionen verstehen sich als Nettobeträge ohne Umsatzsteuer (exkl. MwSt.). Die Auszahlung erfolgt netto. Sofern der Influencer umsatzsteuerpflichtig ist, hat er die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen; diese wird zusätzlich vergütet. Die ordnungsgemäße steuerliche Erfassung und Abführung obliegt allein dem Influencer.

§ 4 Rabattcode und Nutzung

  • Das Unternehmen stellt dem Influencer einen individuellen Rabattcode oder Tracking-Link zur Verfügung.
  • Der Rabattcode darf ausschließlich im Rahmen dieser Kooperation verwendet werden.
  • Eine Veröffentlichung auf Gutscheinportalen, Rabattseiten oder ähnlichen Plattformen ist ausdrücklich untersagt.
  • Der Influencer verpflichtet sich, keine künstlichen Verkäufe zu generieren (z. B. Eigenkäufe, Käufe über Dritte zur Provisionssteigerung).
  • Bei Missbrauch behält sich das Unternehmen vor, Provisionen ganz oder teilweise zu verweigern.

§ 5 Nutzungsrechte

  • Der Influencer räumt dem Unternehmen das nicht-exklusive Recht ein, die erstellten Inhalte für Marketingzwecke zu nutzen (z. B. Website, Social Media, Werbung).
  • Die Nutzung ist zeitlich und räumlich unbegrenzt.
  • Eine Bearbeitung der Inhalte ist zulässig, sofern der ursprüngliche Charakter nicht entstellt wird.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  • Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
  • Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
  • Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 3 erfüllt sind.

§ 7 Haftung und Verantwortung

  • Der Influencer ist für die von ihm veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich.
  • Der Influencer stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte).
  • Das Unternehmen haftet nicht für Inhalte des Influencers.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieser Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, insbesondere Verkaufszahlen und Provisionsmodelle, vertraulich zu behandeln.

§ 9 Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  • Es gilt deutsches Recht.
  • Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mit dem Absenden der Bewerbung über /affiliate-werden erklärt sich der Influencer mit diesem Kooperationsvertrag einverstanden.